Installateur-Notruf

Wasserrohrbruch? Therme tot? Heizung aus? Wir sind für Sie da, und das rund um die Uhr! Rufen Sie die Notfallnummer 0664 54 54 948 – und wir lösen Ihre Probleme in allen Bereichen der Haus- und Gebäudetechnik.

Wasserrohrbruch in der Wohnung

Ein Wasserschaden muss nicht plötzlich auftreten –
oft kündigt sich ein Leck durch kleine, feuchte Flecken, eine Pfütze auf dem Boden, eine scheinbar „spinnende“ Wasseruhr oder unerklärlichen Schimmel an.

Wie kommt es zu einem Wasserrohrbruch?

Ein Rohrbruch kann viele Ursachen haben: Korrosion, Frostschäden, Materialermüdung oder mangelhaftes Material. Ist das Leck einmal da, zählt jede Minute, um das Schlimmste zu verhindern.

Rohr undicht

Was soll/kann ich tun?

1.

Hauptwasserhahn abdrehen:

So rinnt kein Wasser mehr nach, und der Schaden bleibt begrenzt.

2.

Achtung vor Kurzschlüssen:

Am besten in den betroffenen Räumen die Elektrizität abschalten.

3.

BICHLER anrufen:

Unser Notruf ist rund um die Uhr besetzt. So sind wir im Schadensfall immer für Sie da, um unverzüglich mit der Leckortung und Behebung zu beginnen und die Trocknung in die Wege zu leiten.

4.

Dokumentation:

Machen Sie bereits jetzt Fotos für die Versicherung, um den Schaden von Anfang an belegen zu können.

Defekte Therme: ärgerlich oder gefährlich?

Wartung an Gastherme

Streikt die Therme, muss sie schnellstens repariert werden. Auch hier gilt: BICHLER rufen!

Seit 2015 gilt für alle Wohnungen (ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser) folgende Rechtslage: War die Therme bei der Anmietung vorhanden, ist sie auch mitvermietet – die Pflicht, Reparaturen und Austausch vorzunehmen, liegt beim Vermieter. Daher sollte dieser neben dem Installateur schnellstmöglich informiert werden! Die Thermenwartung allerdings fällt in die Pflichten der Mieter.

Eine defekte Therme kann allerdings auch weitaus gefährlichere Folgen haben: Tritt das geruchs- und farblose Kohlenmonoxid aus, besteht akute Lebensgefahr! Daher werden wir nicht müde zu betonen: Denken Sie an die regelmäßige Wartung! Diese umfasst die Reinigung des Brenners und des Wärmetauschers, eine Abgasmessung und einen generellen Funktionscheck, die je nach Gerät, alle zwei bis fünf Jahre vorgeschrieben ist.

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